Verbandsgemeinderat beschließt Förderung von Balkonkraftwerken

Geschrieben von: Leben im Dorf am .

CDU-Antrag wird angenommen, Gegenstimmen von FWG und SPD

In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates stand der Antrag der CDU-Fraktion zur Förderung von „Balkonkraftwerken“ auf der Tagesordnung. Nach intensiven Diskussionen stimmten die Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen der Förderung zu, FWG und SPD stimmten gegen den Antrag. Somit wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung von Förderrichtlinien beauftragt. Diese werden im zuständigen Ausschuss beraten und in der planmäßigen Sitzung des Rates am 28.09.2023 endgültig verabschiedet. Die Mehrheit des Verbandsgemeinderates war sich einig, die sonnigen Monate nicht verstreichen zu lassen und beschloss eine Förderung ab 15. Juli 2023. Der 15. Juli gilt insofern als „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“.

Für ab 15. Juli 2023 angeschaffte Balkonkraftwerke besteht damit grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung. Der Antrag auf Mittelauszahlung ist dann nach der nächsten Sitzung des VG-Rates ab 29. September 2023 möglich. Die voraussichtliche Förderung soll 25 % der Anschaffungskosten, maximal 200,00 Euro betragen. Detailfragen sind den vom Rat zu noch beschließenden Richtlinien vorbehalten.

Grundsätzlich gilt:

Wer ein Balkonkraftwerk ab dem 15. Juli erwirbt, kann ab dem 29. September den Antrag auf Mittelabruf ausfüllen und einreichen. Eine Mitteilung an die Verwaltung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular (ab 29. September) finden Sie auf der Homepage www.wallmerod.de der Verbandsgemeinde Wallmerod.

Balkonkraftwerk 740

foerderer

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