Nur noch das Grundstück soll besteuert werden

Geschrieben von: Leben im Dorf am .

Mit einer Vereinfachung der Grundsteuer wollen die Bürgermeister verhindern, dass Karlsruhe die Steuer für verfassungswidrig erklärt. Für viele Hausbesitzer könnte es billiger werden.

Presseveröffentlichung von Handelsblatt.com vom 13.12.2012

Mannheim Die Grundsteuer steht schon seit Jahren zur Disposition: veraltete Gebäudewerte, ungerecht, verwaltungsaufwendig – und wahrscheinlich verfassungswidrig.  Derzeit ringen die Länder um eine Reform der zweitwichtigsten Kommunalsteuer, um einem Spruch aus Karlsruhe zuvorzukommen. Drei Reformmodelle werden derzeit auf  Praxistauglichkeit durchgerechnet.

Allerdings die falschen Modelle – das meinen zumindest eine Reihe  von Bürgermeistern, die heute einen parteiübergreifenden „Aufruf für eine zeitgemäße Grundsteuer“ starten.

Ihr Vorschlag klingt bestechend einfach: Anstatt aufwendig sämtliche Gebäude einzeln zu bewerten, sollte die Bemessungsgrundlage für die Steuer künftig nur noch der Bodenwert oder eine Kombination von Bodenwert und  Grundstücksfläche sein. „Es macht keinen Sinn, an der Fiktion festzuhalten, Haus und Grundstück seien eine Einheit“, sagte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Heute stammen  Schätzungen zu Folge 80 bis 90 Prozent des Grundsteueraufkommens von gut elf Milliarden Euro aus den Gebäudewerten; die Grundstückswerte spielen nur eine untergeordnete Rolle. „Ein wirtschaftlicher Umgang mit dem knappen Gut Fläche, die innerörtliche Aktivierung von Flächen für Wohnen und Gewerbe und die Ertüchtigung des Gebäudebestands sind dauerhafte Herausforderungen für die Städte und Gemeinden überall in Deutschland“, heißt es in dem Aufruf, der vom Naturschutzbund initiiert wurde.

Die Vorteile einer solchen Einfach-Grundsteuer liegen auf der Hand: Da die tatsächliche Nutzung eines Grundstücks für die Steuerbelastung irrelevant ist, besteht für  Eigentümer ein Anreiz, ihr Grundstück möglichst effizient zu nutzen. Erhöhen Investitionen in Gebäude wie etwa eine energetische Sanierung automatisch die Grundsteuerbelastung, weil  der Wert der Gebäude dadurch ja steigt, sinkt die Rendite von solchen Investitionen, sodass sie möglichweise unterlassen werden. „Unsere Grundsteuer ist dagegen investitionsfreundlich; brach liegende Grundstücke werden dagegen stärker belastet“, sagte Klaus Lütkefedder, Bürgermeister der Gemeinde Wallmerod.

Derzeit wird die Grundsteuer anhand von Einheitswerten ermittelt, die für Westdeutschland aus dem Jahr 1964 stammen.  Faktisch gelten alle seit dem errichteten Gebäude als neu. Alle bisherigen Reformpläne zielen mehr oder weniger darauf ab, Immobilien marktnah zu bewerten. Das „Südmodell" zieht lediglich  die Fläche eines Grundstücks und Gebäudes als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung heran. Es ist damit ebenso wie die „zeitgemäße Grundsteuer“ neutral in Bezug auf Modernisierungsinvestition. Allerdings  bietet es wenig Anreize, die vorhandene Fläche effizient zu nutzen. Das „Nordmodell“ zielt auf aktuelle Verkehrswerte der Immobilien ab.  Beim „Thüringer Modell“ wird der Bodenwert nach Verkehrswerten berechnet und der Gebäudewert pauschal nach Größe und Nutzungsart.

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