Eintritt ins Freibad gilt für den ganzen Tag
Ab sofort gilt ein Eintritt im Hundsänger Freibad wieder als Ganztageskarte. Aufgrund einiger Rückmeldungen aus den Reihen der Freibadbesucher, wurde die bisherige Regelung seitens der Verwaltung nochmals überprüft. Ab sofort wird wieder die frühere Regelung eingeführt, dass eine gelöste Tages-, Zehner- oder Zwanzigerkarte am Tag des Eintritts ins Freibad ganztätig gilt.
Wenn ein Badegast das Schwimmbad verlässt, um beispielsweise die Kinder von der Schule abzuholen oder wenn die Kinder über die Mittagszeit zu Hause Hausaufgaben erledigen wollen, können sie später wieder ins Freibad zurückkommen, ohne erneut einen Eintritt lösen zu müssen. Für diese Fälle muss sich der Badegast beim Verlassen des Bades seine Eintrittskarte abstempeln lassen und dann bei seinem zweiten Besuch wieder vorzeigen. Damit wird mehr Flexibilität beim Freibadbesuch ermöglicht.
Diese Regelung gilt ab sofort und wird vom Schwimmbadteam bereits umgesetzt.
Wenn ein Badegast das Schwimmbad verlässt, um beispielsweise die Kinder von der Schule abzuholen oder wenn die Kinder über die Mittagszeit zu Hause Hausaufgaben erledigen wollen, können sie später wieder ins Freibad zurückkommen, ohne erneut einen Eintritt lösen zu müssen. Für diese Fälle muss sich der Badegast beim Verlassen des Bades seine Eintrittskarte abstempeln lassen und dann bei seinem zweiten Besuch wieder vorzeigen. Damit wird mehr Flexibilität beim Freibadbesuch ermöglicht.
Diese Regelung gilt ab sofort und wird vom Schwimmbadteam bereits umgesetzt.