Kann eine bodenwertbezogene Grundsteuer die Zersiedelung verhindern?

Geschrieben von: Leben im Dorf am .

Eine bodenwertbezogene Steuer stimuliert eine bessere Nutzung der bereits ausgewiesenen Siedlungs- und Verkehrsflächen. Das Angebot an Flächen in den Innenbereichen nimmt zu, die vorrangige Entwicklung der Innen- vor den Außenflächen wird so unterstützt. In der Peripherie, also bei geringeren Bodenwerten und entsprechend niedrigerer grundsteuerlicher Belastung, ist die Wirkung einer bodenwertbezogenen Steuer allerdings geringer. Eine bodenwertbezogene Bemessungsgrundlage kann allerdings mit einer flächenbezogenen Bemessungsgrundlage kombiniert werden, um auch in den peripheren Lagen mit geringerem Bodenpreisniveau entsprechenden – sanften – Druck zu erzeugen. Alternativ kann über eine Ergänzung der Steuer durch ein sog. „zoniertes Satzungsrecht“ eine erhöhte Besteuerung bestimmter Zonen und damit eine zielgenauere Steuerung erreicht werden. Denkbar ist zudem der komplementäre Einsatz weiterer Instrumente; so wird beispielsweise ein erhöhter Grunderwerbsteuersatz für Grundstückserwerbe in Neubaugebieten am Siedlungsrand diskutiert.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass die gemeindliche Bauleitplanung, gestützt auf die Regionalplanung, bestimmen muss, wo und in welcher Art Grundstücke genutzt werden können. Der Grundsteuer kommt die Aufgabe zu, die Planung zu unterstützen und nicht – wie heute die Regel – zu konterkarieren. Einer schlechten, unsachgemäßen Planung kann daher kaum durch ein Grundsteuersystem entgegen gewirkt werden.

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