Neue Corona-Regeln für den Dezember

Geschrieben von: Leben im Dorf am .

Kontakte noch weiter reduzieren, Maskenpflicht erweitern und keine überfüllten Geschäfte bei den Weihnachtseinkäufen. Vor allem auf diese Eckpunkte haben sich Bund und Länder beim letzten Corona-Gipfel verständigt. In Rheinland-Pfalz besteht jetzt Klarheit, wie die Regelungen umgesetzt werden. Seit dem 01.12.2020 gilt die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung.

Es bleibt auch bei der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung bei den bisherigen Leitlinien: Begegnungen auf ein absolutes Mindestmaß begrenzen. Wo Begegnungen zwingend stattfinden müssen, gelten die „AHA+AL“-Regeln: Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp und Lüften.

Deshalb steht die zentrale Botschaft in der neuen Verordnung ganz am Anfang. Jeder ist aufgerufen, die Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch für private Treffen in den eigenen vier Wänden gibt es klare Spielregeln: Maximal 5 Personen aus zwei Haushalten sollen sich nur noch treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. In der Öffentlichkeit ist die Regelung verbindlich zu beachten.

In den großen Geschäften dürfen sich weniger Menschen zeitgleich aufhalten als bisher. Hier gilt wieder die Regelung, dass bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm eine Person pro 10 qm zugelassen ist. Ab 801 qm Verkaufsfläche müssen sogar 20 qm pro Person zur Verfügung stehen. Hier können die Geschäfte wieder auf die Einlasskonzepte aus dem Frühjahr zurückgreifen, um die Regelung umzusetzen. Die Abstandsregeln sind beim Einkaufen auch weiterhin zu beachten. Ebenso die Maskenpflicht. Neu ist hier, dass jetzt auch auf den Geschäftsparkplätzen die Masken zu tragen sind.

Die Maskenpflicht gilt jetzt auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. Neu ist deshalb die Maskenpflicht z. B. in allen Arbeits- und Betriebsstätten (außer am Platz), soweit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Während Schulen und Kindergärten weiter offenbleiben, gibt es für die geschlossenen Einrichtungen leider keine guten Nachrichten. Die Beschränkungen, die bereits für den November galten, gehen in die Verlängerung. Auch im Dezember müssen also zunächst einmal Gastronomiebetriebe, Sporthallen, Fitnessstudios, Hotels, Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen bleiben. Bis zum 20. Dezember jedenfalls, denn bis dahin gilt die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung. Wie es dann weitergeht, hängt vom Infektionsgeschehen ab. Lockerungen wird es wohl erst geben können, wenn die Inzidenz wieder einen Wert von unter 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner hat. Die angekündigten Lockerungen über Weihnachten und Silvester dürften also erst in der nächsten Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung kommen.

Aktuelle Informationen zu den Corona-Regelungen für Rheinland-Pfalz gibt es unter www.corona.rlp.de.

foerderer

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