Corona-Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz

Geschrieben von: Leben im Dorf am .

Seit dem 27.04.2020 gilt die Maskenpflicht nun auch in Rheinland-Pfalz. Das heißt, bei jedem Einkauf sowie der Nutzung von Bus oder Bahn müssen Mund und Nase entsprechenden bedeckt werden.

Neben Mund- und Nasenmasken ist es auch möglich, herkömmliche Alltagsmasken sowie ein Tuch oder einen Schal zu verwenden.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für folgende Personen:

1. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
2. Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
foerderer

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