Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis
Wie in den vergangenen Jahren stellt der Westerwaldkreis auch in diesem Jahr wieder finanzielle Mittel zur Förderung des Musik- und Theaterwesens zur Verfügung. Die Dachorganisation der Westerwälder Musik- und Gesangsvereine (Musik- und Chorverbände) können Zuschüsse erhalten. Zudem ist eine Förderung der Jugendarbeit in Laien-Theaterensembles möglich.
Antragsvordrucke und Kopien der Richtlinien erhalten sie bei der Verbandsgemeinde Wallmerod, Gerichtsstr. 1, 56414 Wallmerod (Tel-Nr.: 06435/508-115), bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur (Tel-Nr.: 02602/124-574) oder im Internet über www.westerwaldkreis.de (Downloads, Musik- und Theaterwesen).
Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung zusammen mit dem Kassenbericht 2013 bis spätestens 30. Mai 2014 bei der Kreisverwaltung in Montabaur einzureichen.
Antragsvordrucke und Kopien der Richtlinien erhalten sie bei der Verbandsgemeinde Wallmerod, Gerichtsstr. 1, 56414 Wallmerod (Tel-Nr.: 06435/508-115), bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur (Tel-Nr.: 02602/124-574) oder im Internet über www.westerwaldkreis.de (Downloads, Musik- und Theaterwesen).
Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung zusammen mit dem Kassenbericht 2013 bis spätestens 30. Mai 2014 bei der Kreisverwaltung in Montabaur einzureichen.