Nulltoleranzstrategie bei Angriffen gegenüber kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Der Gemeinde- und Städtebund (GStB) Rheinland-Pfalz hat eine Grundsatzerklärung zur zunehmenden Gewalt gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes unterzeichnet. So wie die Bürgerinnen und Bürger zu Recht Schutz und Sicherheit vom Staat erwarten, müssen auch die Menschen, die für diesen Staat in den Verwaltungen arbeiten, vor Übergriffen wirksam geschützt werden. Wenn Feuerwehrleute, andere Rettungskräfte oder Angestellte z.B. in Bürger- oder Sozialämtern beleidigt, tätlich bedrängt oder sogar verletzt werden, muss das Prinzip der Nulltoleranz nicht nur beschworen, sondern konsequent angewandt werden.