Soll oder darf die Grundsteuer überhaupt Lenkungsziele haben?
Jede Art von Grundsteuer hat Lenkungswirkungen, teils vom Gesetzgeber gemäß den Anforderungen der Zeit bewusst gewählte, teils in Kauf genommene. So führt die heute gültige Grundsteuer etwa zur Vernachlässigung von Investitionen in Gebäude (in Kauf genommen) oder fördert durch entsprechend herabgesetzte Steuermesszahlen das Wohnen in Ein- und Zweifamilienhäusern (bewusst gewählt). Die Frage ist also nicht, ob Lenkungsziele sein dürfen oder sollen. Das ist auch keine juristische Frage; Lenkungsziele als solche sind rechtlich zulässig. Die Aufgabe besteht vielmehr darin, gewollte und ungewollte Lenkungswirkungen ins Bewusstsein zu rücken, transparent zu machen, und sich für jene Art Grundsteuer zu entscheiden, mit welcher die Herausforderungen der jeweiligen Zeit am besten bewältigt werden können.