Kann eine bodenwertbezogene Grundsteuer nicht einfach wie bisher auf die Mieter überwälzt werden?
Die Überwälzung einer Steuer ist immer dann gut möglich, wenn der Steuerzahler der Steuer ausweichen kann. Wird beispielsweise ein Gebäude besteuert, kann der Eigentümer die Sanierung, Renovierung oder Aufstockung unterlassen und damit seine Steuerbelastung reduzieren. Gesamtwirtschaftlich läuft dies auf eine Reduktion an attraktivem Wohnraum hinaus. Der Gebäudeeigentümer befindet sich also in einer relativ starken Stellung: Er sieht nur dann von einer Verminderung des Angebots ab, wenn ihn die Steuer wirtschaftlich nicht belastet, er sie also abwälzen kann. Eine Grundsteuer heutiger Prägung mit einem starken Gebäudewertanteil ist daher vergleichsweise leicht auf Mieter abwälzbar.
Hingegen trifft eine bodenwertbezogene Steuer den Eigentümer des Grundstücks unabhängig davon, wie er sich verhält. Er kann der Steuer nicht oder jedenfalls nur schwer ausweichen und muss sie daher (größtenteils) selbst tragen, auch wenn sich an der rechtlichen Möglichkeit die Steuer an die Mieter weiterzugeben nichts ändert. Mieterhaushalte würden demnach also unter dem Strich tendenziell entlastet.