Ist es nicht ungerecht und unzumutbar, wenn der sprichwörtlichen Großmutter mit ihrer spärlichen Rente das freistehende Einfamilienhaus über die Steuer madig gemacht wird, nachdem man dieses siedlungspolitische Leitbild jahrzehntelang propagiert hat?

Geschrieben von: Leben im Dorf am .

Dies ist eine Frage, die sich grundsätzlich bei jeder Form der Grundsteuer stellt, unabhängig davon wie die Steuer im Einzelnen ausgestaltet ist. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass im Normalfall bei einer aufkommensneutralen Strukturreform der Grundsteuer die Belastungsverschiebungen nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen werden. Entsprechendes gilt für Grundstücke in üblicher Größe und durchschnittlicher Lage. Die größten Mehrbelastungen werden auf Eigentümer und Nutzer sehr großer Grundstücke mit geringer wirtschaftlicher Ausnutzung, noch dazu in teuren Lagen, zu spüren bekommen; es würde also tendenziell eher nicht Gering- oder Durchschnittsverdiener treffen. Wenige Sonder- bzw. Härtefälle sind sicher nicht auszuschließen, können aber letztlich nicht maßgeblich für die generelle Ausgestaltung einer Steuer sein; zumal sich auch für solche Ausnahmefälle Lösungen finden ließen. Schließlich könnte der Gesetzgeber auch noch Übergangsregelungen vorsehen, so dass stärker betroffenen Eigentümern und Nutzern ausreichend Zeit für Anpassungen bliebe.

Bei einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform wie sie auch von der Länderfinanzministerkonferenz vertreten wird, würden sich die Mehrbelastungen jedoch vermutlich in engen Grenzen halten. Der „Aufruf für eine zeitgemäße Reform der Grundsteuer“ hat im Wesentlichen zum Inhalt, zwei weitere, äußerst nahe liegende Grundsteuermodelle zunächst einmal in die Untersuchung (Verprobung) der Länderfinanzministerkonferenz einzubeziehen und den übrigen Modellen gegenüber zu stellen. Dadurch würden Belastungsverschiebungen besser erkennbar und bewertbar, und auf dieser Basis ließen sich dann auch viel besser gesetzgeberische Entscheidungen treffen.

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